Memminger Stadtrecht

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Satzung- und Verordnungsblatt

SVBl-MM Nr. 23/2022

Seiten 147 - 158

  • Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Volkratshofen (Planungsgebiet V5)
  • Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Aufstellungsbeschluss zum Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das in der Gemarkung Volkratshofen gelegene Gebiet „Solarpark Volkratshofen - Unteresch“ (Planungsgebiet V10)
  • Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Einleitungsbeschluss zum Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans 71 für das in der Gemarkung Memmingen gelegene Gebiet „Bahnhofstraße-ZOB“
  • Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Aufhebungsverfahren des rechtskräftigen Bebauungsplans 71 für das in der Gemarkung Memmingen gelegene Gebiet „Bahnhofstraße-ZOB“
  • Bekanntmachung der Stadt Memmingen über Genehmigungsverfahren nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Recyclinganlage auf den Grundstücken in Memmingen/ Steinheim Fuchsäcker FlNrn. 580 und Teilflächen 579 Gmkg. Steinheim durch die Firma Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG, Wilhelm-Geiger-Straße 1, 87561 Oberstdorf; Wegfall des auf den 13.10.2022 vorläufig festgesetzten Erörterungstermin
  • Verordnung der Stadt Memmingen zur Änderung der Taxitarifordnung

SVBl-MM Nr. 22/2022

Seiten 143 - 146

  • Bekanntmachung der Sparkasse Schwaben-Bodensee über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde
  • Bekanntmachung der Sparkasse Schwaben-Bodensee über das Aufgebot einer Sparurkunde
  • Bekanntmachung der Stadt Memmingen gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung nach §§ 5 Abs. 1, 9 Abs. 3 und 4, 7 Abs. 2 UVPG für Wesentliche Änderung der angezeigten Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten und sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen in eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten excl. Autowracks, zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen, zum Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen und zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen durch die Firma Eisen Braun GmbH, Alpenstraße 15, 87700 Memmingen auf deren Betriebsgrundstücken in der Alpenstraße Flur-Nrn. 3843/5, 3843/9, 3837/3 und 4 und 3843/4 Gemarkung Memmingen

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